Archiv des Autors: admin
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(Öko)fantastisch
Um den Schülerinnen und Schülern der Christian-Erbach-Realschule plus die Bedeutsamkeit eines bewussten und umweltfreundlichen Handelns zu verdeutlichen, veranstaltete die Schule vom 07.-08.03.2016 eine Ausbildung zu den so genannten Ökoscouts. Die zuvor gewählten Scouts der Klassen 5-10 waren dabei vielzählig in der Mensa versammelt, um mehr über die Themen Umwelt, Klima, Müll, Wasser, Energie oder Up-Cycling zu erfahren. Weiterlesen
Kettcar mit Elektroantrieb
Mit Justin D. beteiligte sich unsere Schule dieses Jahr erstmals am Wettbewerb „Schüler experimentieren – Jugend forscht“. Ausgezeichnet mit dem „Sonderpreis Technik“ wurde Justins Arbeit von der Jury am 26.02.2016 in der FH-Bingen besonders gewürdigt.
Wie bewegen wir uns in der Zukunft? Bis 2020 sollen laut Bundesregierung 1 Millionen Elektroautos auf deutschen Straßen fahren. Doch geringe Verkaufszahlen zeigen, dass schlüssige Konzepte nach wie vor fehlen. „Da muss doch was zu machen sein?“ dachte Justin und fing mit seiner Recherche zum Thema an. In wochenlanger Arbeit baute Justin sein Kettcar zu einem Elektroauto um. Hiermit erreichte er gemessene Geschwindigkeiten von deutlich über 20 km/h. Weiterhin schrieb er einen ausführlichen Bericht zu seinem Konzept und präsentierte erfolgreich sein Fahrzeug beim Wettbewerb.
Preisverleihung „Inklusiver Schulpreis“
Unsere Schule erhielt bei der Preisverleihung zum „Inklusiven Schulpreis Rheinland-Pfalz – Preis für inklusiven Unterricht und inklusive Schulentwicklung“ einen Ehrenpreis:
Auszug aus der Laudatio: Das Motto der Schule heißt „Chancen erleben“. Aus Sicht der Jury beschreibt es den Geist und die Haltung der Schule. Denn „Chancen erleben“, das tut jedes Kind und jeder Jugendliche an dieser Schule. Weiterlesen
Fastnachtsfeier 2016
7. Klassen experimentieren im Schülerlabor der Uni Mainz
Der Besuch des NaT-Lab Schülerlabors der Johannes-Gutenberg-Universität Mainz war für die Klassen 7a und 7d in der ersten Woche nach den Weihnachtsferien ein voller Erfolg. In Kleingruppen von 4 bis 5 Schülern führten sie unter der Anleitung von Studierenden Versuche zum Thema „Trennmethoden“ statt. Die intensive Betreuung kam bei den Schülerinnen und Schülern so gut an, dass sich einige von ihnen bereits vorstellen können, eine Ausbildung im Berufsfeld „Naturwissenschaften“ zu beginnen. Die Vorfreude auf das nächste Projekt ist bei beiden Gruppen riesig…
Aufgaben des SEB
Elternmitwirkung auf Schulebene
Die wesentlichen Aufgaben und Funktionen des Elternbeirates ergeben sich aus dem Schulgesetz gemäß §40 Schulgesetz.
Der Schulelternbeirat soll die Schule beraten, sie unterstützen, ihr Anregungen geben und Vorschläge unterbreiten. Aus dem Schulgesetz ergibt sich weiter, dass der Schulelternbeirat die Eltern gegenüber der Schule, der Schulaufsicht und gegenüber der Öffentlichkeit vertritt. Er soll die Erziehungs- und Unterrichtsarbeit der Schule fördern und mitgestalten.
Die Eltern können sich an den Elternbeirat wenden und ihn um Unterstützung bitten, wenn es Probleme in der Schule gibt. Er ist Kontaktorgan zur Schulverwaltung. Der Elternbeirat ist von der Schulleitung über die wesentlichen Angelegenheiten im Schulleben zu informieren.
§40
Schulelternbeirat
(1) Der Schulelternbeirat hat die Aufgabe die Erziehungs- und Unterrichtsarbeit der Schule zu fördern und mitzugestalten. Der Schulelternbeirat soll die Schule beraten, sie unterstützen, ihr Anregungen geben und Vorschläge unterbreiten.
(2) Der Schulelternbeirat vertritt die Eltern gegenüber der Schule, der Schulverwaltung und gegenüber der Öffentlichkeit. Er nimmt die Mitwirkungsrechte der Eltern wahr.
(3) Die Schulleiterin oder der Schulleiter unterrichtet den Schulelternbeirat über alle Angelegenheiten, die für das Schulleben von wesentlicher Bedeutung sind.
(4) Der Schulelternbeirat ist anzuhören (Stellungnahme des SEB) bei allen für die Schule wesentlichen Maßnahmen, insbesondere bei
- Veränderungen des Schulgebäudes, der schulischen Anlagen und Einrichtungen,
- der Einführung neuer Lern- und Arbeitsmittel, soweit nicht der Schulbuchausschuss zuständig ist,
- Anträgen an den Schulträger mit Bezug auf den Haushaltsplan der Schule,
- der Einrichtung von freiwilligen Unterrichtsveranstaltungen (z. B. Arbeitsgemeinschaften),
- Fragen im Zusammenhang mit Regelungen der Beförderung der Schülerinnen und Schüler,
- Regelungen zur Ausstattung der Schulbibliothek und der Schülerbücherei,
- der Festlegung der beweglichen Ferientage.
(5) Des Benehmens (Austausch von Argumenten; Entscheidung durch die Schulleitung) mit dem Schulelternbeirat bedürfen
- die Maßnahmen für Schulentwicklung und Qualitätssicherung,
- die Erweiterung, Einschränkung oder Aufhebung der Schule,
- die Einbeziehung der Schule in einen Schulversuch,
- die Verleihung einer Bezeichnung oder Änderung der Bezeichnung der Schule,
- die Organisation von Unterricht und außerunterrichtlicher Betreuung in der Ganztagsschule,
- die Aufstellung von Grundsätzen der Schule für die außerschulische Benutzung der Schulgebäude und Schulanlagen.
(6) Der Zustimmung (gemeinsame Entscheidung von SEB und Schulleitung) des Schulelternbeirats bedürfen folgende Maßnahmen der Schule:
- Abweichungen von der Stundentafel, soweit sie in das Ermessen der einzelnen Schule gestellt sind, um fachliche oder pädagogische Schwerpunkte zu setzen,
- Aufstellung von Grundsätzen eines besonderen unterrichtlichen Angebots,
- Aufstellung von Grundsätzen über den Umfang und die Verteilung von Hausaufgaben,
- Regelungen für die Teilnahme von Eltern am Unterricht des eigenen Kindes,
- Aufstellung von Grundsätzen für die Durchführung von Schulfahrten,
- Einführung und Beendigung der Fünftagewoche und wesentliche Änderungen der Unterrichtszeit, soweit sie der einzelnen Schule überlassen sind,
- Abschluss von Schulpartnerschaften und Aufstellung von Grundsätzen für den Austausch von Schülerinnen und Schülern,
- grundsätzliche Fragen der Berufsberatung, der Gesundheitspflege, der Ernährung und des Jugendschutzes in der Schule,
- die Aufstellung von Grundsätzen der Schule für die Durchführung außerunterrichtlicher schulischer Veranstaltungen,
- die Aufstellung von Grundsätzen der Schule für die Organisation des Unterrichts bei besonderen Witterungsbedingungen,
- die Aufstellung der Hausordnung.
Wird ein Einvernehmen nicht erreicht, so kann die Schulleiterin oder der Schulleiter oder der Schulelternbeirat die Entscheidung des Schulausschusses herbeiführen. Die Rechte der Schulaufsicht bleiben unberührt.
Der Schulelternbeirat ist auch berechtigt Mitglied des Schulausschusses zu sein. Kraft seines Amtes ist die/der SEB-Vorsitzende Mitglied dieses Gremiums. Die übrigen werden vom SEB gewählt.
Der Schulausschuss, in dem neben der Schulleitung, die Lehrer und auch Schüler vertreten sind, ist vor allen wesentliche Beschlüssen und Maßnahmen der Schule zu hören.
Weitere Elternvertretungsorgane sind der Regionalelternbeirat, der Landeselternbeirat sowie der Bundeselternbeirat.
Noch mehr Informationen finden Sie auf folgenden Internetseiten: