Um ein digitales Endgerät für Ihre Tochter oder Ihren Sohn zu erhalten, müssen Sie folgende Schritte durchführen:
- Drucken Sie die nachfolgende Nutzungsvereinbarung aus und unterschreiben Sie diese an den entsprechenden Stellen.
- Drucken und füllen Sie das SEPA-Lastschriftmandat aus und unterschreiben dieses ebenfalls an den entsprechenden Stellen. Eltern von Schülerinnen und Schüler für die Lernmittelfreiheit besteht, benötigen das SEPA-Lastschriftmandat nicht. Hier ist ein entsprechender Nachweis für die Lernmittelfreiheit beizulegen (Bewilligung von Gewährung von Lernmittelfreiheit vom…….).
- Senden Sie die Nutzungsvereinbarung, das SEPA-Lastschriftmandat bzw. den Nachweis der Lernmittelfreiheit bis zum 16. Juni 2020 an die Kreisverwaltung Mainz-Bingen zurück. Verwenden Sie hierzu bitte die zweite Seite des SEPA-Lastschriftmandat.
Gerne können Sie die Dokumente auch in digitaler Form an Digitaloffensive@mainz-bingen.de senden.
Weitere Informationen finden Sie auch unter: