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7. Klassen experimentieren im Schülerlabor der Uni Mainz
Der Besuch des NaT-Lab Schülerlabors der Johannes-Gutenberg-Universität Mainz war für die Klassen 7a und 7d in der ersten Woche nach den Weihnachtsferien ein voller Erfolg. In Kleingruppen von 4 bis 5 Schülern führten sie unter der Anleitung von Studierenden Versuche zum Thema „Trennmethoden“ statt. Die intensive Betreuung kam bei den Schülerinnen und Schülern so gut an, dass sich einige von ihnen bereits vorstellen können, eine Ausbildung im Berufsfeld „Naturwissenschaften“ zu beginnen. Die Vorfreude auf das nächste Projekt ist bei beiden Gruppen riesig…
Aufgaben des SEB
Elternmitwirkung auf Schulebene
Die wesentlichen Aufgaben und Funktionen des Elternbeirates ergeben sich aus dem Schulgesetz gemäß §40 Schulgesetz.
Der Schulelternbeirat soll die Schule beraten, sie unterstützen, ihr Anregungen geben und Vorschläge unterbreiten. Aus dem Schulgesetz ergibt sich weiter, dass der Schulelternbeirat die Eltern gegenüber der Schule, der Schulaufsicht und gegenüber der Öffentlichkeit vertritt. Er soll die Erziehungs- und Unterrichtsarbeit der Schule fördern und mitgestalten.
Die Eltern können sich an den Elternbeirat wenden und ihn um Unterstützung bitten, wenn es Probleme in der Schule gibt. Er ist Kontaktorgan zur Schulverwaltung. Der Elternbeirat ist von der Schulleitung über die wesentlichen Angelegenheiten im Schulleben zu informieren.
§40
Schulelternbeirat
(1) Der Schulelternbeirat hat die Aufgabe die Erziehungs- und Unterrichtsarbeit der Schule zu fördern und mitzugestalten. Der Schulelternbeirat soll die Schule beraten, sie unterstützen, ihr Anregungen geben und Vorschläge unterbreiten.
(2) Der Schulelternbeirat vertritt die Eltern gegenüber der Schule, der Schulverwaltung und gegenüber der Öffentlichkeit. Er nimmt die Mitwirkungsrechte der Eltern wahr.
(3) Die Schulleiterin oder der Schulleiter unterrichtet den Schulelternbeirat über alle Angelegenheiten, die für das Schulleben von wesentlicher Bedeutung sind.
(4) Der Schulelternbeirat ist anzuhören (Stellungnahme des SEB) bei allen für die Schule wesentlichen Maßnahmen, insbesondere bei
- Veränderungen des Schulgebäudes, der schulischen Anlagen und Einrichtungen,
- der Einführung neuer Lern- und Arbeitsmittel, soweit nicht der Schulbuchausschuss zuständig ist,
- Anträgen an den Schulträger mit Bezug auf den Haushaltsplan der Schule,
- der Einrichtung von freiwilligen Unterrichtsveranstaltungen (z. B. Arbeitsgemeinschaften),
- Fragen im Zusammenhang mit Regelungen der Beförderung der Schülerinnen und Schüler,
- Regelungen zur Ausstattung der Schulbibliothek und der Schülerbücherei,
- der Festlegung der beweglichen Ferientage.
(5) Des Benehmens (Austausch von Argumenten; Entscheidung durch die Schulleitung) mit dem Schulelternbeirat bedürfen
- die Maßnahmen für Schulentwicklung und Qualitätssicherung,
- die Erweiterung, Einschränkung oder Aufhebung der Schule,
- die Einbeziehung der Schule in einen Schulversuch,
- die Verleihung einer Bezeichnung oder Änderung der Bezeichnung der Schule,
- die Organisation von Unterricht und außerunterrichtlicher Betreuung in der Ganztagsschule,
- die Aufstellung von Grundsätzen der Schule für die außerschulische Benutzung der Schulgebäude und Schulanlagen.
(6) Der Zustimmung (gemeinsame Entscheidung von SEB und Schulleitung) des Schulelternbeirats bedürfen folgende Maßnahmen der Schule:
- Abweichungen von der Stundentafel, soweit sie in das Ermessen der einzelnen Schule gestellt sind, um fachliche oder pädagogische Schwerpunkte zu setzen,
- Aufstellung von Grundsätzen eines besonderen unterrichtlichen Angebots,
- Aufstellung von Grundsätzen über den Umfang und die Verteilung von Hausaufgaben,
- Regelungen für die Teilnahme von Eltern am Unterricht des eigenen Kindes,
- Aufstellung von Grundsätzen für die Durchführung von Schulfahrten,
- Einführung und Beendigung der Fünftagewoche und wesentliche Änderungen der Unterrichtszeit, soweit sie der einzelnen Schule überlassen sind,
- Abschluss von Schulpartnerschaften und Aufstellung von Grundsätzen für den Austausch von Schülerinnen und Schülern,
- grundsätzliche Fragen der Berufsberatung, der Gesundheitspflege, der Ernährung und des Jugendschutzes in der Schule,
- die Aufstellung von Grundsätzen der Schule für die Durchführung außerunterrichtlicher schulischer Veranstaltungen,
- die Aufstellung von Grundsätzen der Schule für die Organisation des Unterrichts bei besonderen Witterungsbedingungen,
- die Aufstellung der Hausordnung.
Wird ein Einvernehmen nicht erreicht, so kann die Schulleiterin oder der Schulleiter oder der Schulelternbeirat die Entscheidung des Schulausschusses herbeiführen. Die Rechte der Schulaufsicht bleiben unberührt.
Der Schulelternbeirat ist auch berechtigt Mitglied des Schulausschusses zu sein. Kraft seines Amtes ist die/der SEB-Vorsitzende Mitglied dieses Gremiums. Die übrigen werden vom SEB gewählt.
Der Schulausschuss, in dem neben der Schulleitung, die Lehrer und auch Schüler vertreten sind, ist vor allen wesentliche Beschlüssen und Maßnahmen der Schule zu hören.
Weitere Elternvertretungsorgane sind der Regionalelternbeirat, der Landeselternbeirat sowie der Bundeselternbeirat.
Noch mehr Informationen finden Sie auf folgenden Internetseiten:
Unsere Werte gemeinsam Leben: Demokratieunterricht für Flüchtlinge
Malu Dreyer, Ministerpräsidentin des Landes Rheinland-Pfalz, besuchte anlässlich der Auftaktveranstaltung „Unsere Werte gemeinsam leben“ am Montag, den 21. Dezember 2015 das Schloss Ardeck in Gau-Algesheim.
Spende des Schulabschlussjahrgangs 2014/2015 – gemeinsam mit dem Förderverein – an die Schulgemeinschaft
Was machen wir mit dem Restbudget?
Dies war die Frage, die sich der Abschlussjahrgang 2014/2015 zum Ende seines Schuljahres gestellt hat. Es sollte auf jeden Fall eine Anschaffung für die gesamte Schulgemeinschaft werden – das stand für alle fest. Aber was sollte es werden?
Gefragt, gesucht und gefunden. Mit Hilfe des Fördervereins, der die Anschaffung mit einem Zuschuss unterstützt hat, konnte mit dem Restbudget des Schulabschlussjahrgangs 2014/2015 ein zusätzlicher großer Kühlschrank für unsere Schule angeschafft werden, der schon länger dringend benötigt wurde.
Dieser hatte seinen ersten Einsatz schon beim Tag der offenen Tür und wir können sicher sein – viele werden noch folgen.
Die Schulgemeinschaft sagt Dankeschön an den Schulabschlussjahrgang 2014/2015 sowie den Förderverein!
3malE-Schulwettbewerb – wir nehmen teil!
Beim 3 mal E Schulwettbewerb des Energieversorgers RWE geht es um den effizienten Umgang mit Energie, über das Klima bis hin zum Umweltschutz und der ökologischen Ernährung.
Wir, die Klasse 10 des TuN-Kurses der Christian-Erbach-Realschule plus, Gau-Algesheim, haben den Schulwettbewerb im Oktober 2015 in Angriff genommen und werden unsere Projektideen bis April 2016 umsetzen. Informationen zu unseren Einzelprojekten („Strom durch Licht“, „Aufladebox“, „Rohrturbinen“) finden Sie/Ihr auf den von uns ausgestellten Plakaten im Schulhaus (Neubau, 1. Stock) und auf unserer Schulhomepage. Unsere Informations- und Bildergalerie aktualisieren wir monatlich mit einen Übersicht zu unseren Fortschritte und Projektphasen.
Besuch aus der tschechischen Partnerstadt Horovice
Der rheinland-pfälzische Landtagspräsident Joachim Mertes besuchte am 10. Dezember 2015 die Christian-Erbach-Realschule plus im Rahmen des viertägigen Besuchs der Schülerinnen und Schüler aus der tschechischen Partnerstadt Horovice und diskutierte mit den Jugendlichen unter anderem über die aktuelle Flüchtlingskrise.
Fotos: Friedel Jouaux



